poertschach

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Pörtschach am Wörther See ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für poertschach.gv.at .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website oder in bereitgestellten Dokumenten sind mit passenden Alternativtexten versehen. Fehlende oder unzureichende Beschreibungen können dazu führen, dass Nutzer*innen von Screenreadern relevante Informationen nicht wahrnehmen können.
  • 1.3.1: Info und Beziehungen – Die semantische Strukturierung der Inhalte – insbesondere bei der Überschriftenhierarchie – wird nicht durchgängig korrekt verwendet. Teilweise werden Hierarchieebenen ausgelassen oder nicht nachvollziehbar eingesetzt. Dies erschwert Nutzer*innen von Screenreadern die Orientierung und das Textverständnis.
  • 1.4.5: Images of Text – Auf der Website oder in Dokumenten werden vereinzelt Bilder mit Textinhalten verwendet. Diese Texte sind nicht immer durch Alternativtexte oder im Fließtext zusätzlich zugänglich gemacht und daher für assistive Technologien nicht vollständig nutzbar.
  • 1.4.12: Text Spacing – Die Gestaltung der Website ermöglicht nicht vollständig die Anpassung von Textabständen (z. B. Zeilenhöhe, Wort- oder Buchstabenabstand) gemäß den Vorgaben. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Seh- oder kognitiven Beeinträchtigungen erschweren.
  • 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links auf der Website oder in Dokumenten sind nicht ausreichend beschrieben, sodass deren Ziel oder Funktion nicht klar erkennbar ist. Dies erschwert vor allem Nutzer*innen von Screenreadern die Navigation und Orientierung.
  • 2.4.7: Focus Visible – Auf den Detailseiten von News- und Veranstaltungseinträgen ist der sichtbare Fokus bei der Tastaturnavigation – insbesondere bei Buttons zur Rückkehr zur Übersicht – nicht konsequent umgesetzt. Das beeinträchtigt die Bedienbarkeit per Tastatur.
  • PDF-Dokumente – Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente wurden nicht barrierefrei erstellt. Es fehlen beispielsweise strukturierende Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Lese-Reihenfolge. Dadurch sind sie für assistive Technologien nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einzelne PDF- oder Office-Dokumente auf der Website – insbesondere ältere Inhalte sowie von Dritten bereitgestellte Dateien – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumente wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und ist derzeit nicht möglich.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an:  poertschach@ktn.gde.at 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.