Energie & Umwelt

WIR sind die Klima- und Energie-Modellregion Wörthersee Karolinger

Gemeinsam für mehr Klimaschutz

Mit der Gründung der Klima- und Energie-Modellregion (KEM) Wörthersee-Karolinger setzen wir gemeinsam mit den Gemeinden Krumpendorf, Techelsberg und Moosburg durch noch mehr Zusammenarbeit ein gemeinsames, aktives Zeichen gegen den Klimawandel.

 

KEM verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit von Gemeinden zu forcieren, um nachhaltiges Wirtschaften, das Fördern regionaler Wirtschaftskreisläufe voranzutreiben und die Nutzung natürlicher Ressourcen zu optimieren. Durch gemeinsame Maßnahmen in Bereichen wie erneuerbare Energie, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität oder Bewusstseinsbildung leisten KEM einen wichtigen Beitrag zum aktiven Klimaschutz und zeigen, dass ein Beitrag zur Energiewende und Energieunabhängigkeit auf regionaler Ebene möglich ist.

KEM ist ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung. Im Rahmen des Programms werden regionale Klimaschutzprojekte und das regionale Modellregionsmanagement kofinanziert. Aktuell gibt es in Österreich 105 Modellregionen, 17 davon in Kärnten.

Für die Modellregion Wörthersee-Karolinger ist seit kurzem die Krumpendorferin Mag. (FH) Hiltrud Presch-Glawischnig als KEM-Managerin bestellt, die als zentrale Drehscheibe und Anlaufstelle für alle klima- und energierelevanten Themen fungiert. 

Das A & O für eine aktive KEM sind aktive Menschen, die ihre Ideen einbringen und mitmachen. Jede/r KEM-BürgerIn ist auf aufgerufen, mit zu gestalten und KEM-Projekte zu unterstützen. Wenn Ihnen etwas unter den Nägeln brennt oder wenn Sie einen Beitrag zur KEM Wörthersee-Karolinger leisten möchten – bitte melden Sie sich bei der Modellregionsmanagerin!

Kontaktdaten:

Mag. (FH) Hiltrud Presch-Glawischnig

KEM Wörthersee-Karolinger
Feldkirchner Straße 2 | schallar2 CoWorking

A – 9062 Moosburg

Mobil: +43 664 5440972

E-Mail: kem@woerthersee-karolinger.at
Web: www.klimaundenergiemodellregionen.at und https://www.woerthersee-karolinger.at/

ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE EED III für öffentliche Einrichtungen

Rechtlicher Hintergrund

Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Ein zentrales Zwischenziel ist die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Im Zuge des „Fit für 55”-Pakets trat im Oktober 2023 die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, im Folgenden EED III, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie in nationales Recht überführen. Unabhängig davon sind nachfolgende Fristen einzuhalten.

 

Energieeffizienz im öffentlichen Sektor

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) legt Verpflichtungen und Einsparziele im öffentlichen Sektor fest. Im Mittelpunkt stehen die Artikel 5 – „Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen” sowie Artikel 6 – „Inventar & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude”. Gemeinsam sind sie eine Kombination aus Verbrauchsreduktion und strukturierter Sanierungsplanung.

 

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