Elektr. Amtsblatt & Verordnungen
Elektronisches Amtsblatt zur Kundmachung der Verordnungen aller Kärntner Gemeinden gem. § 15 K-AGO
Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist seit 1. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen. Zu diesem Zweck soll ein elektronisch geführtes Amtsblatt unter der Internetadresse jeder Gemeinde eingerichtet werden. Die elektronisch kundzumachenden Dokumente müssen von der Gemeinde vorweg in „einem zuverlässigen Prozess“ erzeugt werden und mit einer elektronischen Signatur, der Amtssignatur der Behörde, versehen sein.
Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll – neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen – auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sein müssen.