Achtung: Feuerverbot im Wald

Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein striktes Verbot von offenem Feuer im Wald und in dessen Gefährdungsbereich erlassen.

Wegen der aktuell vorherrschenden extremen Trockenheit wurde mit 07. April 2026 eine Verordnung erlassen, mit der das Entzünden von Feuer sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Waldgebiet und in allen waldnahen Flächen verboten wird. Ebenso ist das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zigaretten oder Zündhölzern untersagt.

Strafen drohen

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet.

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