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Die schriftliche Anmeldung für ein Osterfeuer 2026 ist
bis spätestens 4 Werktage (12.00 Uhr) vor dem Abbrennen
am Gemeindeamt Pörtschach einzubringen.
Zu einem späteren Zeitpunkt einlangende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung 2011 idF vom 19.02.2026 (pdf)
Information betreffend Osterfeuer (pdf)
Mitteilung Osterfeuer (pdf)