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Wichtige Information zu den Parkgebühren ab 1. Oktober 2026
BEITRAG VOM
01.10.2026
Ab heute gilt die neue Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung der Gemeinde Pörtschach am Wörther See. Neu ist dabei, dass Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen nicht mehr von der Parkgebühr befreit sind.
Die Gebühren bleiben unverändert:
0,50 € je 30 Minuten
max. 5,00 € pro Tag auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung ab heute zu beachten.